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Das Recht der Westgoten

Februar 506

Das Recht der Westgoten

Gut 1000 Jahre nach seiner sagenhaften Entstehung 753 v. Chr. begann der langsame Zerfall des Römischen Reichs. Während sich aus „Ostrom“ allmählich das strahlende Byzantinische Reich entwickelte, versank das weströmische Imperium im Chaos. Auf seinen Trümmern errichteten Germanenstämme eigene Reiche. Dabei kamen Goten, Alamannen, Wandalen oder Franken nicht nur mit Kultur und Sprache der römischen Bevölkerung in Berührung, sondern auch mit deren Rechtstradition.

Im Jahr 506 erließ der Westgotenkönig Alarich II. die „Römische Rechtssammlung der Westgoten“ („Lex Romana Visigothorum“). Diese berücksichtigte zwar germanische Rechtstraditionen, war im wesentlichen aber eine Summe des römischen Rechts in Südwesteuropa und bestand aus Kaisererlassen und Schriften spätantiker römischer Juristen. Sie galt für die gesamte romanische Bevölkerung des Westgotenreichs.

Als dieses nördlich der Pyrenäen (tolosanisches Reich nach der Hauptstadt Toulouse) 507 an die Franken fiel, blieb das westgotische Recht dort weiterhin in Gebrauch. 768 wurde es von Karl dem Großen geprüft und anerkannt. Im spanischen Teil des Reichs (toledanisches Reich nach der Hauptstadt Toledo) wurde die Lex Romana Visigothorum jedoch 654 durch die neue „Lex Visigothorum“ aufgehoben.

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