Am Anfang war die Furcht – vor dem gläsernen Menschen. Mit der Einführung des Computers in den staatlichen Behörden der Bundesrepublik seit den 1970er Jahren stiegen auch die Speichermengen von personenbezogenen Daten. Zwar bestand das Interesse an der neuen Technologie vor allem für die sozialliberale Koalition darin, das Regierungshandeln besser planen zu können, doch wuchs in der Bevölkerung die Angst vor einem Verlust von Persönlichkeitsrechten und vor Eingriffen in die Privatsphäre. Um den Rechtsschutz zu gewährleisten, wurde 1977, nach sechsjähriger Beratung, das Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Ein „Bundesbeauftragter für Datenschutz“ sollte dem Missbrauch von Daten entgegenwirken und die Einhaltung von Vorschriften kontrollieren.
Am 13. Februar 1978 trat der Verwaltungsrechtler Hans Peter Bull sein Amt an. Schwierigkeiten gab es gleich zu Beginn. Für den Aufbau der neuen Behörde waren fachlich versierte Mitarbeiter nur schwer zu finden. Auch später gab es einige Bewährungsproben zu bestehen: Die ursprünglich für 1981 geplante und dann nicht mehr durchgeführte Volkszählung oder die Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises riefen in der Bevölkerung und unter Fachleuten massive Proteste hervor. Bull verteidigte diese Vorhaben. Er sah den Schutz der Daten gewährleistet – gleichwohl kam das Bundesverfassungsgericht in einigen Fällen zu einer anderen Auffassung. Doch leistete Datenschützer Hans Peter Bull einen wichtigen Beitrag, die Menschen über die neue Informationstechnik aufzuklären.