Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Der „kleine Graf“

1. Oktober 1273

Der „kleine Graf“

Der Begriff „Interregnum“ bezeichnet gemeinhin die Jahre zwischen dem Tod Kaiser Friedrichs II. im Jahr 1250 und der Wahl Rudolfs von Habsburg zum römisch-deutschen König im Jahr 1273. Die Jahrzehnte dazwischen waren keineswegs königslos, wie der Begriff suggeriert, ganz im Gegenteil: Die rasche Abfolge von Königen, denen es nicht gelang, eine starke Königsherrschaft aufzubauen, führte zu einem Machtvakuum im Reich und zum Erstarken der Territorialgewalten.

Als Rudolf von Habsburg am 1. Oktober 1273 zum König gewählt wurde, musste er verlorenes Reichsgut wiedererlangen und in Zusammenarbeit mit den Fürsten den Landfrieden wiederherstellen. Nicht alle Fürsten waren gewillt, dem Habsburger, dem „kleinen Grafen“, wie er von einigen abschätzig genannt wurde, bereitwillig Folge zu leisten. Ottokar von Böhmen etwa, der mächtigste Reichsfürst, erhob sich mehrmals gegen den König, bis er ihm 1278 schließlich unterlag. Rudolf widmete sich dem Ausbau der habsburgischen Hausmacht im Südosten des Reiches, indem er seine Söhne in den Reichsfürstenstand erheben ließ und mit den ehemaligen Gütern Ottokars in Kärnten und der Steiermark belehnte. Wien entwickelte sich in Ansätzen zur ersten dauerhaften Residenz eines mittelalterlichen Königs.

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Wissenschaftslexikon

Me|tal|li|sa|tor  〈m. 23〉 Spritzpistole zur Metallisation durch Zerstäuben

Kö|cher|flie|ge  〈f. 19; Zool.〉 Angehörige einer Ordnung kleiner bis mittelgroßer, schmetterlingsähnliches Insekten mit vier dichtbehaarten Flügeln, langen, fadenförmigen Fühlern sowie saugend–leckenden Mundwerkzeugen: Trichoptera; Sy Frühlingsfliege … mehr

Bun|des|rich|ter  〈m. 3; Rechtsw.〉 Richter am obersten Bundesgericht

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige