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Die letzte Hexe

07.04.1775

Die letzte Hexe

Anna Maria Schwegelin, Dienstmagd aus der Gegend um Memmingen, gelangte offenbar irgendwann selbst zu der Erkenntnis, dass sie vom Teufel besessen sei. Ein lutherischer Kutscher hatte ihr die Ehe versprochen, wenn sie zum evangelischen Glauben konvertieren würde, doch hielt der Mann sein Versprechen nicht ein. Schon da wollte Anna Maria erstmalig dem Teufel begegnet sein und ein Bündnis mit ihm geschlossen haben. Ihrer ständigen Andeutungen wegen zeigte man sie 1775 an, und sie wurde ins Gefängnis, das „Stockhaus“, der Stiftsstadt Kempten gebracht. Im letzten Hexenprozess auf deutschem Boden berichtete Schwegelin bereits in der gütlichen Befragung detailliert, wie sie sich mit dem Teufel auch sexuell vereinigt und Gott abgeschworen habe. Anderen Menschen durch Hexerei willentlich Schaden zugefügt habe sie indes nicht.

Schwegelins umfassendes Geständnis machte eine peinliche Befragung mit Hilfe der Folter unnötig. Landrichter Johann Franz Wilhelm Treuchtlinger befand in einem Gutachten die Angeklagte des Teufelsbündnisses und der Unzucht für schuldig und sprach sich für eine Hinrichtung mit dem Schwert aus. Der Hofrat sowie der Fürstabt von Kempten schlossen sich dieser Empfehlung an und unterzeichneten am 7. April 1775 das Todesurteil gegen Anna Maria Schwegelin. Die Hinrichtung wurde auf den 11. April festgesetzt. Vollstreckt wurde sie hingegen nie: Es scheinen Zweifel an der Plausibilität einiger Aussagen der Angeklagten aufgekommen zu sein. Deutschlands „letzte Hexe“ verblieb im Kemptener Stockhaus bis zu ihrem Tod im Jahr 1781.

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