Rechtschreibreformen sind eine komplizierte Sache. Das war schon immer so. Lange Zeit schrieb im Deutschen jeder so, wie ihm der Schnabel gewachsen war. Gegen Mitte des 19. Jahrhunderts ergab sich aber in den Schulverwaltungen der deutschen Länder der Bedarf nach einheitlichen Orthografie-Normen. Man entwickelte stark voneinander abweichende „Regelhefte“. Spätestens seit der Reichsgründung 1871 wurde diese Uneinheitlichkeit in der Schreibung als ernsthafte Behinderung empfunden, und so wurde im Jahre 1876 in Berlin eine erste Staatliche Konferenz „zur Herstellung größerer Einigkeit in der Rechtschreibung“ abgehalten. Indes, die versammelten Gelehrten hatten sich zu viel vorgenommen: Ziel war nicht nur eine Vereinheitlichung der Schreibung gewesen, sondern ebenso deren Systematisierung, die auf wenigen Grundprinzipien beruhen sollte. Das konnte die Tagung nicht leisten. Es dauerte ein Vierteljahrhundert, bis sich die „Zweite Orthographische Konferenz“ vom 13.- 17 Juni 1901 in Berlin erneut an die Arbeit machte. Und sie war erfolgreich: Zum einen wollten die Versammelten die Vereinheitlichung, nicht die Systematisierung der Rechtsschreibung. Und zweitens konnte man sich auf das „Preußische Regelbuch“ von 1880 beziehen, das, vom Hersfelder Gymnasialdirektor Konrad Duden entwickelt, sich schon recht weit durchgesetzt hatte. So schaffte man nun reichsweit das „th“ in deutschen Wörtern ab und das „c“ wurde oft durch ein „k“ ersetzt. Im Jahr 1902 wurden die Regeln verbindlich für die staatlichen Schulen und öffentlichen Behörden.
17. Juni 1901
Eine gelungene Rechtschreibreform16. Januar 2002
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