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Erste Fahrprüfung für Automobilisten

14. August 1893

Erste Fahrprüfung für Automobilisten

Nicht im „überregulierten“ Deutschland wurde die Fahrprüfung erfunden, sondern in Frankreich: Kaum war Louis Lépine als neuer Polizeipräsident von Paris 1893 ins Amt gekommen, verfügte er schon, daß die Automobilisten nun nicht mehr im rechtlichen Niemandsland herumrasen durften. Bislang nämlich konnte jeder Gas geben, der das Geld für einen „Motorwagen“ hatte. Ganze 1700 dieser neumodischen „Véhicules“ verloren sich zu dieser Zeit auf den Straßen des Landes – doch immer wieder kam es zu spektakulären und verheerenden Unfällen, vor allem mit Pferdefuhrwerken und Kutschen. Und nicht selten war es die mangelnde Beherrschung der 2,5 PS starken Stahlkarossen durch ihrer Chauffeure, die dazu führte. Lépine fand im „Bergbauamt“die Behörde zur Überwachung dieses neuen Verkehrszweiges – schließlich mußten sich die Ingenieure dort auch sonst vor allem um die Sicherheit technischer Systeme kümmern. So mußte also nun jeder Autofahrer in Paris und Umgebung erst einmal eine Fahrprüfung ablegen, um das „Certificat de Capacité“ zu erwerben. Zur Prüfung zugelassen wurden nur Männer, die mindestens 21 Jahre alt waren (erst vier Jahre später wurde erstmals einer Frau das „Certificat“ ausgehändigt). Starten des Wagens, Anfahren und Bremsen – auf diese Fertigkeiten beschränkte sich der fahrpraktische Teil. Außerdem mußte der Prüfling nachweisen, daß er auch technisch über sein Fahrzeug Bescheid wußte. Auch kleinere Reparaturen und Einstellungen mußten unter den Augen der Prüfer vorexerziert werden. 1899 wurde die Pariser Prozedur ausgeweitet auf ganz Frankreich. 1901 zog Deutschland nach – und ließ es dann nicht an Gründlichkeit fehlen: Ein deutscher „Autoführer“ mußte zusätzlich noch ein amtliches Gesundheitszeugnis vorlegen.

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Ex|cep|tio  〈f.; –, –ti|o|nes; Rechtsw.〉 Einrede [lat., ”Ausnahme“]

Leis|te  〈f. 19〉 1 schmale Randeinfassung aus Holz od. Metall 2 Streifen als Abschluss … mehr

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