Als am 23. Mai 1949 das Grundgesetz verabschiedet wurde, war auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Artikel 3 verankert worden. In den deutschen Gesetzbüchern wimmelte es dennoch nur so von Paragraphen, die mit dem Gleichstellungsartikel grundsätzlich nicht zu vereinbaren waren. Auf diesen Missstand reagierte die deutsche Frauenbewegung schnell. Noch im Oktober 1949, im Gründungsjahr der Bundesrepublik, versammelten sich auf einem Frauenkongress in Bad Pyrmont der Deutsche Frauenring, der Akademikerinnen-Bund und die Juristinnen-Vereinigung. Sie beschlossen, gemeinsam daran mitzuarbeiten, die Gesetzestexte an die Gleichstellungsformel anzupassen. Es kam zur Gründung verschiedener Ausschüsse.
Am 21. Dezember 1949 verabschiedete der Deutsche Frauenring eine Protestnote gegen die sogenannte Zölibatsklausel im Beamtengesetz. Danach mussten verheiratete Beamtinnen entlassen werden, wenn das Familieneinkommen auch ohne ihren Verdienst für die wirtschaftliche Versorgung ausreichte. Solche Klauseln waren in Deutschland bis in die 50er Jahre hinein sowohl in Arbeitsverträgen der Privatwirtschaft als auch im Staatsdienst nicht ungewöhnlich. Die Protestnote der Frauen stieß jedoch vorerst auf taube Ohren. Erst 1953 wurde die „Zölibatsklausel“ für Bundesbeamtinnen gestrichen. 1957 schließlich erklärte das Bundesarbeitsgericht, dass Zölibatsklauseln in Arbeitsverträgen gegen das Grundgesetz verstießen und damit nichtig seien.