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„Friedensgrenze“ geschaffen

06.07.1950

„Friedensgrenze“ geschaffen

„Ein schwerer Schlag gegen alle Kriegsbrandstifter“. So äußerte sich Otto Grotewohl, Ministerpräsident der DDR, in der Zeitung „Neues Deutschland“. Er meinte damit die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze durch die DDR und die Volksrepublik Polen. Am 6. Juli 1950 unterschrieben Grotewohl und der polnische Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz das Görlitzer Abkommen in Zgorzelec, dem polnischen Teil der Stadt. Die Übereinkunft zwischen Ost-Berlin und Warschau bestätigte im Wesentlichen die im Potsdamer Abkommen von 1945 gefassten Grenzbestimmungen, welche die deutschen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie unter polnische Verwaltung stellten. Mit der damaligen völkerrechtlichen Übereinkunft zwischen den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs verband sich freilich auch die Vertreibung von rund 3,5 Millionen Deutschen. In ihrer national gesinnten Anfangs‧phase hatte die SED noch an der Rechtmäßigkeit der Grenze gezweifelt, nach der Staatsgründung der DDR im Oktober 1949 gewann indes die Einsicht Oberhand, dass die Anerkennung für die Zusammenarbeit mit dem wichtigen Partner Polen notwendig war. Und so feierte die DDR nun die „Friedens- und Freundschaftsgrenze“ als politischen Erfolg. Die BRD hat dagegen 1970 in den Ostverträgen die Oder-Neiße-Grenze zwar anerkannt, aber ein anderes Ergebnis in einem späteren einvernehmlichen Friedensvertrag nicht ausgeschlossen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der deutsch-polnische Grenzvertrag bestätigten dann 1990 das Görlitzer Abkommen endgültig.

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mul|ti|fak|to|ri|ell  〈Adj.; Med.; Philos.〉 von dem Zusammenwirken mehrerer Ursachefaktoren, Wirkungsfaktoren ausgehend, sie betreffend; Ggs monokausal … mehr

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