Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Heilige Johanna

16.05.1920

Heilige Johanna

Vom Bauernmädchen aus Lothringen zur französischen Nationalheldin: Jeanne d’Arc hat seit ihrem Tod auf dem Scheiterhaufen nicht aufgehört, die Gemüter zu bewegen. Die Frau, die in Männerkleidern die Franzosen gegen die Engländer geführt hatte, wurde immer wieder von verschiedensten Seiten vereinnahmt. Ob rechts oder links, konservativ oder fortschrittlich, um das Erbe Jeanne d’Arcs wurde im Frankreich des 19. und 20. Jahrhunderts heftig gestritten. Auch die katholische Kirche etablierte ihren eigenen Jeanne-Kult. Bemühungen, die Jungfrau von Orléans zu kanonisieren, gab es seit 1869, doch erst nach dem Ersten Weltkrieg kam es zur Heiligsprechung.

Am 16. Mai 1920 fanden die Feierlichkeiten im Petersdom statt. Der Zeitpunkt war nicht beliebig gewählt. Die katholische Kirche wollte ein Zeichen der Annäherung an ein republikanisches Frankreich setzen, dessen Antiklerikalismus sich tief ins nationale Selbstverständnis eingegraben hatte. Der Moment schien günstig, hatte sich doch nach Kriegsende eine national-konservative Regierung gebildet, die sich dem Katholizismus gegenüber versöhnlicher zeigte. Nur zwei Monate nach der Heiligsprechung erhob denn auch die konservativ dominierte Abgeordnetenkammer einhellig das Gedenken an Jeanne d’Arc zum nationalen Feiertag. Allen republikanisch-antiklerikalen Reflexen zum Trotz wurde fortan alljährlich am zweiten Sonntag im Mai eine Heilige als Nationalheldin gefeiert.

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Aktueller Buchtipp
Wissenschaftslexikon

Do|main  〈[dmn] f. 10 od. n. 15; IT〉 1 miteinander verbundene Gruppe von Computern in einem Netzwerk 2 logisch (z. B. nach Anbietern von Onlinediensten) abgegrenztes Teilsystem im Internet … mehr

Nach|ver|mächt|nis  〈n. 11; Rechtsw.〉 Zuwendung eines vermachten Gegenstandes an einen Dritten

Im|mis|si|ons|grenz|wert  〈m. 1; Ökol.〉 behördlich festgelegter Grenzwert, bis zu dem luftfremde od. gesundheitsschädliche Stoffe in die Atmosphäre abgeleitet werden dürfen

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige