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Hoheit des Konzils

23. März 1415

Hoheit des Konzils

„Der erste Stuhl darf von niemandem gerichtet werden“, lautet ein Rechtsgrundsatz des Mittelalters, der die Unantastbarkeit des Papstes proklamiert. Noch im 14. Jahrhundert hatte sich Papst Bonifaz VIII. allein als Leib und Haupt der Kirche gesehen. 100 Jahre später jedoch war die Kirche im Chaos versunken. Drei Päpste gleichzeitig beanspruchten den Apostolischen Stuhl für sich und exkommunizierten sich gegenseitig, dafür schienen Reichtum und Verschwendungssucht der Kurie immer mehr zu wachsen. Nur ein allgemeines Konzil, so hoffte man, konnte diesen unwürdigen Zustand beseitigen und eine Reform der Kirche „an Haupt und Gliedern“ herbeiführen. Einer der führenden Köpfe des 1414 in Konstanz eröffneten Konzils war der Pariser Kanzler und Theologe Johannes Gerson. Als ein bedeutender Vertreter des Konzi?li?arismus sah er im damaligen Papsttum eine die Kirche zerstörende Tyrannei und das größte Hindernis auf dem Weg zu einer reformierten Kirche. Nachdem Papst Johannes XXIII. aus Konstanz geflohen war, um eine Abdankung zu vermeiden, und das nunmehr papstlose Konzil kurz vor dem Scheitern stand, bestieg Gerson am 23. März 1415 die Kanzel des Münsters zu Konstanz. In flammenden Worten sprach er dem Papst unter anderem das Recht ab, Konzilsbeschlüsse außer Kraft zu setzen. Vielmehr habe der Papst dem Konzil und allen seinen Entscheidungen Gehorsam zu leisten. Mit dieser Predigt nahm Gerson inhaltlich das sogenannte „Konstanzer Dekret“ Haec Sancta vorweg, in dem sich das Generalkonzil über den Papst stellte und für sich in Anspruch nahm, auch ohne päpstliche Zustimmung das Schisma zu beenden.

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♦ in|tra|ute|rin  〈Adj.; Med.〉 innerhalb des Uterus (liegend)

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