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Hymne für den Kaiser

12. Februar 1797

Hymne für den Kaiser

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts, als sich die alten Monarchien Europas durch die Französische Revolution herausgefordert sahen, wuchs am habsburgischen Hof in Wien der Wunsch nach Symbolen, die die Kaiserwürde Franz’ II. besonders betonen sollten. Joseph Haydn kam dem Ansinnen mit einer Melodie nach, zu der er wohl von einem kroatischen Volkslied inspiriert worden war. Schon in früheren Werken hatte er sie verarbeitet. Zu Worten von Lorenz Leopold Haschka wurde „Gott erhalte Franz, den Kaiser“ am 12. Februar 1797 im Wiener Burgtheater anläßlich des Geburtstags des Habsburgers erstmals aufgeführt. Der Monarch fand Gefallen an dem Stück; Haydn erhielt eine kostbare Dose mit kaiserlichem Konterfei. Die „Haschka-Hymne“ wurde zur ersten Kaiserhymne und später mit verschiedenen Texten unterlegt. Zu Haydns eingängiger Melodie dichtete Hoffmann von Fallersleben 1841 die drei Strophen des „Deutschlandliedes“. 1922 wurde dieses von Friedrich Ebert zur deutschen Nationalhymne erklärt. Während die Nationalsoziali-sten ausschließlich die erste Strophe verwendeten, wurde seit 1952 die dritte Strophe „Einigkeit und Recht und Freiheit“ zu offiziellen Anlässen gesungen. Nach jahrzehntelanger Praxis wurde diese Strophe 1991 schließlich zur offiziellen Nationalhymne Deutschlands erklärt.

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