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Indianer als Bürger

02.06.1924

Indianer als Bürger

Der rechtliche Status der amerikanischen Ureinwohner blieb lange Zeit ungeklärt. Galt für sie etwa auch der 14. Zusatz zur Verfassung der USA von 1868, der allen Sklaven die Bürgerrechte gewährte? „Nein!“, so das Oberste Verfassungsgericht. Indianer seien keine amerikanischen Bürger, sondern Mitglieder einer „eigenen und fremden Nation“. Staatsbürger konnte demnach nur werden, wer sein Stammesgebiet und die Stammeskultur aufgab, also bereit war, sich zu assimilieren. Bis 1920 beugten sich zwei Drittel der in den USA lebenden Indianer diesen Regularien.

Mit dem Ersten Weltkrieg aber war die Situation schwieriger geworden. 10 000 Indianern, die als Soldaten im Krieg für die USA gekämpft hatten, wollte der Kongress die US-amerikanische Staatsangehörigkeit zuerkennen, doch es war problematisch, sie dazu zu zwingen, ihre Stammeszugehörigkeit aufzugeben. Mit der Unterschrift von Präsident Calvin Coolidge trat am 2. Juni 1924 der „Indian Citizenship Act“ in Kraft, der nun allen Indianern uneingeschränkt die Bürgerrechte garantierte. Das Gesetz fand nicht nur Befürworter: Die Indianer sahen durch eine automatische Inkorporierung ihre Souveränität beschnitten; die Einzelstaaten waren oft nicht gewillt, dem einst „tödlichsten Gegner“ etwa das Wahlrecht zu garantieren. Erst der „Indian Reorganization Act“ von 1934 und schließlich der „Voting Rights Act“ von 1965 beendeten diesen Zwist. Seitdem sind Indianer Angehörige dreier Hoheitsbereiche: der USA, des Bundesstaats, in dem sie leben, und ihres Stammes.

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Xan|than  〈n.; –s; unz.; Chem.〉 ein aus Glucose–Einheiten aufgebautes Polysaccharid, das u. a. als Verdickungsmittel in Nahrungsmitteln u. Kosmetik verwendet wird

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