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Krankenversicherung wird Pflicht

15. Juni 1883

Krankenversicherung wird Pflicht

“Geben Sie dem Arbeiter Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist, […] dann glaube ich, daß die Herren vom Wydener Programm ihre Lockpfeife vergebens blasen werden.” Mit diesen Worten vor dem Reichstag machte Reichskanzler Bismarck klar, daß es ihm bei der Einführung der Sozialversicherung nicht nur um “Wohltaten” oder “christliche Fürsorge” gehe – sondern zentral auch darum, die Sozialdemokraten mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Denn mit den “Herren vom Wydener Programm” waren eben jene Vertreter der Sozialdemokratie gemeint, die die soziale Frage für ihre Ziele nutzen wollten. Ziele, die aus Bismarcks Sicht die Stabilität, ja die Existenz des noch jungen Reiches gefährdeten. Wichtiger Baustein der Strategie Bismarcks sollte die Einführung eines Versicherungszwangs zur Krankenfürsorge werden. Zwar boten die Knappschaften sowie Fabrik- und Innungskassen solche Policen zur Absicherung des Arbeitsausfalls aufgrund von Krankheit schon seit einiger Zeit an, doch standen Leistungen und Aufwand gerade für die einfachen Arbeiter in keinem Verhältnis. Ein Gesetz sollte nun die Arbeiter zu ihrem Glück zwingen – und die erstrebte Absicherung auch erschwinglich machen. Das “Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter”, das im Juni 1883 verabschiedet wurde, betraf lückenlos alle gewerblichen Arbeiter. Sie hatten Anspruch auf mindestens 50% ihres Lohnes ab dem vierten Tag nach Beginn der Krankheit, jedoch höchstens für 13 Wochen. Vor allem deckte die Versicherung Arzt- und Arzneikosten. Der Beitrag ging zu einem Drittel zu Lasten der Arbeitgeber, zu zwei Dritteln wurde er von den Arbeitern getragen.

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Hoch|see|schiff|fahrt  〈f. 20; unz.〉 Schifffahrt auf der Hochsee nach allen Häfen der Welt; Ggs Küstenschifffahrt … mehr

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