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Mehr Autonomie für Elsaß-Lothringen

26. Mai 1911

Mehr Autonomie für Elsaß-Lothringen

Die Annexion Elsaß-Lothringens nach dem Krieg von 1870/71 brachte dem neugegründeten Deutschen Reich zwar einen lukrativen wirtschaftlichen Zuwachs, besaß Lothringen doch eine leistungsfähige Schwerindustrie und einen bedeutenden Bergbau, stellte es aber auch vor große Aufgaben: Neben den Polen und Dänen mußte nun eine dritte „nationale Minderheit“ in das Reichsgebiet integriert werden.

Das Gebiet wurde zunächst als „Reichsland“ eingegliedert und von Berlin aus regiert. Oberster Landesherr war der Deutsche Kaiser, der von 1879 an von einem Statthalter vertreten wurde. Der Reichstag erließ die Landesgesetze. Damit war Elsaß-Lothringen im föderalistischen Deutschland kein in Landessachen autonomer Gliedstaat. Erst der Statthalter Karl Hugo von Wedel und sein elsässischer Staatssekretär Hugo Freiherr Zorn von Bulach betrieben eine Verfassungsreform, die dem Reichsland mehr Autonomie zusichern sollte.

Am 26. Mai 1911 billigte der Reichstag die neue Landesverfassung: Das Reichsland bekam einen frei gewählten Landtag, eine eigene Fahne und drei Vertreter im Bundesrat. Die dar-an geknüpften Hoffnungen wurden jedoch bald schon enttäuscht: 1913 kam es in Zabern zu militärischen Übergriffen auf Zivilisten und massiven Protesten der Lothringer und Elsässer gegen die Willkür der preußischen Truppen. Die „Zabern-Affäre“ hatte personelle Folgen: Der Statthalter von Wedel mußte abtreten. Sein Nachfolger, der preußische Innenminister Johann von Dallwitz, verfolgte als entschiedener Vertreter des Obrigkeitsstaats eine andere Politik: Er lehnte die 1911 gewährten Verfassungsrechte ab.

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