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„Nach Canossa gehen wir nicht“

10. Dezember 1871

“Nach Canossa gehen wir nicht”

Diese stürmisch umjubelten Worte Otto von Bismarcks im Reichstag im Mai 1872 ließen keine Zweifel aufkommen: Der Reichskanzler würde im Kampf für einen säkularisierten Staat und gegen eine politisch engagierte Kirche nicht klein beigeben. Wenige Monate zuvor, am 10. Dezember 1871, hatte das erste KulturkampfGesetz den Reichstag passiert. Ausge?rechnet auf Antrag des katholischen Bayern wurde der sogenannte „Kanzelparagraph“ als Paragraph 13a ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Geistlichen drohte eine zweijährige Haftstrafe, wenn sie in Ausübung ihres Amtes Angelegenheiten des Staates „in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise“ behandelten. Das Strafgesetz war eine klare Kampfansage, vor allem an die katholische Zentrumspartei: Die Kirche sollte aus dem öffentlichen Bereich zurückgedrängt, und politische Aktivitäten von Priestern sollten unterbunden werden. In den folgenden Jahren wurden zahlreiche katholische Geistliche des Amtes enthoben, des Landes verwiesen oder verhaftet. Etliche Pfarreien blieben vakant. Trotzdem konnten die ersten Kulturkampfge-setze nicht verhindern, daß die Zentrumspartei zwischen den Reichstagswahlen von 1871 und 1874 ihren Stimmenanteil verdoppelte.

Der „Kanzelparagraph“ hielt sich hartnäckig im Strafgesetzbuch, über Kaiserreich, Weimarer Republik und den Nationalsozialismus bis in die ersten Jahre der jungen Bundesrepublik hinein, und wurde erst am 4. August 1953 – nach über 80 Jahren – formell aufgehoben.

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