Der Krieg war gerade erst vorüber, die Monarchie untergegangen, da hieß es unverzüglich, erste Schritte in eine neue demokratische Ordnung zu unternehmen. Bereits im Dezember 1918 dachte man im Reichsministerium des Innern darüber nach, eine Konferenz einzuberufen, die „aus freiheitlich, neuzeitlich und sozial gerichteten Sachverständigen“ bestehen sollte, um die „gründliche Erneuerung des deutschen öffentlichen Schul- und Erziehungswesens“ vorzubereiten. Die Bildungspolitik war ein Hauptpfeiler der ersten deutschen Republik. Ein frischer Wind sollte durch die deutschen Schulen wehen.
Die Konferenz fand schließlich vom 11. bis zum 19. Juni 1920 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Unter den 631 Teilnehmern befanden sich zahlreiche Vertreter verschiedener Bildungsinstitutionen, von Kindergärten bis zu Gymnasien und heilpädagogischen Anstalten. Diskussionsthema war vor allem das Gesetz vom 28. April 1920, das den Besuch der allge-meinen Grundschule für alle obligatorisch machte – eine entscheidende Reform, die für alle Kinder eine gemeinsame Ausgangslage schuf und die Forderung der Verfechter der Einheitsschule „Ein Volk, eine Schule“ verwirklichte. Aber auch über Lehrerausbildung und die Einführung von Elternbeiräten an den Schulen wurde hitzig debattiert. Selbst wenn die Konferenz politisch wenig erreichte, so trug sie dennoch dazu bei, dass sich etwa Gustav Wyneken und Paul Geheeb mit ihren reformpädagogischen Gedanken Gehör verschaffen konnten.