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Prager Frieden

30.05.1635

Prager Frieden

Nach der Ermordung Wallensteins und der Abwendung des sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. vom Lager der Protestanten schien im Dreißigjährigen Krieg die Chance auf den langersehnten Friedensschluss zwischen den Reichsständen und Kaiser Ferdinand II. gekommen. Denn, so die Zielsetzung, nur gemeinsam und nach Wiederherstellung des inneren Friedens ließ sich das Reich gegen die äußeren Feinde Schweden und Frankreich verteidigen. Nach langen Vorverhandlungen trafen sich der Kaiser und der Kurfürst von Sachsen in Prag und unterzeichneten am 30. Mai 1635 ein Friedensdokument, dem sich bis auf Hessen-Kassel und Sachsen-Weimar alle Reichsstände anschlossen.

Inhaltlich sah der Prager Frieden die Aussetzung des umstrittenen Restitutionsediktes von 1629 vor, das alle Säkularisierungen von Kirchengut durch die Protestanten seit 1552 für nichtig erklärte. Es traten nun wieder die Bestimmungen des Augsburger Reli‧gionsfriedens in Kraft, der Säkulari‧sierungen sanktioniert hatte. Des Weiteren verbot der Friedensvertrag Städtebündnisse und sah die Bildung eines Reichsheeres aus den kaiserlichen Truppen und Kontingenten der Reichsstände unter kaiserlichem Kommando vor. Zur Begleichung von Kriegsschulden übertrug der Kaiser die Ober- und die Niederlausitz an Sachsen. Obgleich sich fast alle Reichsstände dem Prager Frieden anschlossen, war der Dreißigjährige Krieg damit nicht beendet, denn Schweden und Frankreich blieben erbitterte Gegner. Erst 13 Jahre später kam es zum endgültigen Friedensschluss.

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