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Preis zum Gedenken an Büchner

11. August 1923

Preis zum Gedenken an Büchner

Als am 11. August 1923 der „Georg-Büchner-Preis“ erstmals vom „Volksstaat Hessen“ vergeben wurde, schrieb die Satzung vor, daß als Preisträger nur hessische Künstler – nicht nur Schriftsteller – in Frage kamen. So wurde 1923 neben dem Literaten Adam Karillon auch der Kirchenkomponist Arnold Mendelssohn, ein Lehrer Paul Hindemiths, geehrt. Das Datum, zu dem der Preis zum ersten Mal verliehen wurde, hatte symbolischen Charakter, denn der 11. August war der Gründungstag der Weimarer Republik. Und um die noch junge und zerbrechliche Demokratie zu stärken, war der Preis angeregt worden. Auch der bedeutende Dichter, nach dem die Auszeichnung benannt wurde, stand für das neue politische Projekt der Demokratie. Georg Büchner, 110 Jahre zuvor in der Nähe von Darmstadt geboren, galt als entschiedener Gegner der Reaktion und politischer Visionär. Und so erscheint es folgerichtig, daß der Preis von 1933 bis 1944 nicht verliehen wurde. 1951 wurde der „Georg-Büchner-Preis“ in die Hände der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gelegt, zum reinen Literaturpreis umgewidmet, und die Beschränkung auf Hessen entfiel. Nun konnten alle jene „Schriftsteller und Dichter“ vorgeschlagen werden, „die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten und Werke in besonderem Maße hervortreten und die an der Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens wesentlichen Anteil haben.“ Der Büchner-Preis entwickelte sich damit zur bedeutendsten Auszeichnung, die die deutschsprachige Literaturszene zu vergeben hat – und das große Renommee der Preisträger, deren Liste gut und gerne als Pflicht-Kanon der Nachkriegsliteratur dienen kann, spricht für sich,: Gottfried Benn und Erich Kästner, Ingeborg Bachmann und Christa Wolff, Friedrich Dürrenmatt und Peter Weiss, um nur einige zu nennen.

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