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Prozeßbeginn gegen Skandal-Literaten

24.1.1857

Prozeßbeginn gegen Skandal-Literaten

Es war wohl doch zu realistisch geraten, dieses „Sittengemälde aus der Provinz“. Dabei hatte die Redaktion der Revue de Paris, die Gustave Flauberts „Madame Bovary“ als Fortsetzungsroman veröffentlichte, vorsorglich die gewagtesten Passagen gestrichen. Doch die Geschichte der von Leben und Ehemann enttäuschten Emma samt außerehelicher Eskapaden bot dem Staatsanwalt auch so noch genügend Stoff für eine Anklage wegen „Verstoßes gegen die öffentliche Moral und Religion“. Dabei saß der Autor lediglich als „Komplize“ auf der Klagebank, Hauptbeschuldigter war der Herausgeber der Revue. Und doch richtete sich das Plädoyer des Anklägers gegen den Autor des Werks, dessen Untertitel doch eher „Die Ehebruchsaffäre einer Frau aus der Provinz“ zu lauten hätte und das einer fragwürdigen „Poesie des Ehebruchs“ huldige. Flauberts Anwalt kämpfte mit cleveren Argumenten: Kaum ein Wort über die Freiheit der Kunst. Vielmehr habe Flaubert die als amoralisch gerügten Details nur geschildert, um „gegenüber den Schrecken des Lasters zur Tugend aufzurufen.“ Sicher, die verlesenen Passagen seien drastisch, doch könne man ja einmal einige Stellen des allseits Geschätzten Rousseau dagegen halten. Das Gericht verzichtete dankend, und folgte der Argumentation. Am 7. Februar erging der Freispruch. Und während die Revue kurze Zeit später bankrott ging, verkaufte sich Flauberts Roman hervorragend.

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