Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Revolutionstribunal eingerichtet

10.03.1793

Revolutionstribunal eingerichtet

„Zweck der Einsetzung des Revolutionstribunals ist es, die Feinde des Volkes zu bestrafen“, heißt es im „Schreckensgesetz“ vom 10. Juni 1794 (22. Prairial). Da war das Revolutionstribunal schon über ein Jahr alt und nicht mehr nur ein Gerichtshof für Prozesse gegen politische Gegner der Revolution. Georges Danton war es gewesen, der 1793 angesichts von Volksaufständen die Notwendigkeit für ein solches Strafgericht gesehen hatte, um den „Volkszorn“ im Zaum halten zu können. Am 10. März 1793 hatte der Nationalkonvent der Einrichtung des Revolutionstribunals als außerordentlichem Gerichtshof zugestimmt.

Fortan saßen im Pariser Palais de Justice ein Staatsanwalt, eine Jury und zwei Vertreter etwa über Anhänger von Kirche und Krone zu Gericht. Gegen die Urteile des Revolutionstribunals war keine Berufung möglich. Es war daher ein ideales Instrument für die Jakobiner, auch persönliche Gegner zu beseitigen. Das galt besonders nach dem „Schreckensgesetz“ 1794, mit dem den Angeklagten die Möglichkeit zur Verteidigung genommen und die Anhörung von Zeugen unterdrückt wurde. Bei einer Verurteilung war einzig die Todesstrafe möglich. Das Revolutionstribunal setzte damit de facto die 1789 verkündeten Menschen- und Bürgerrechte außer Kraft und wurde zum wirkmächtigen Instrument des „Terreur“, der Schreckensherrschaft unter Maximilien de Robespierre in den Jahren 1793 und 1794. Das Tribunal, das auch Marie Antoinette verurteilte, wurde 1795 abgeschafft.

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Wissenschaftslexikon

Kup|fer|glanz  〈m.; –es; unz.; Min.〉 Mineral, chem. Kupfersulfid

Ach|tel|pau|se  〈f. 19; Mus.〉 Pause für die Dauer einer Achtelnote

pho|to|re|a|lis|tisch  〈Adj.〉 = fotorealistisch

» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige