Anzeige
1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite »

Schulpflicht in Norwegen

23.01.1739

Schulpflicht in Norwegen

Von 1380 bis 1814 stand Norwegen politisch unter dänischer Vorherrschaft. Der dänische König war in Personal‧union König von Norwegen, welches auch eigene Gesetze erhielt. Eines davon betraf die Schulbildung. Die meisten Norweger lebten in ländlichen Regionen, lesen und schreiben konnte dort kaum jemand. Damit die Kinder wenigstens ein Minimum an Katechismus- und Bibelwissen erhielten, um zu guten Lutheranern heranzuwachsen, wurde am 23. Januar 1739 ein Gesetz erlassen, das in Norwegen die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder von sieben Jahren an vorschrieb. Jedes Kind sollte demnach eine schulische Grundausbildung erhalten, ganz gleich, welchem Stand die Eltern angehörten. So egalitär gestaltete sich das Bildungsangebot dann jedoch nicht. So kamen die meisten Kinder aus dem bäuerlichen Milieu über einfaches Lesen kaum hinaus, schreiben lernten viele von ihnen nicht. Auch taten sich vor allem kleine Dörfer und Siedlungen schwer, den gesetzlichen Vorschriften, eine feste Schule zu errichten, nachzu‧kommen. In solchen dünnbesiedelten Regionen wurden daher Wanderschulen organisiert: Ein Lehrer verbrachte jeweils einige Wochen unterrichtend an einem Ort, bevor er zu seinem nächsten Unterrichtseinsatz weiterzog. Obgleich viele Kinder daher nur un‧regelmäßig und nur ein paar Jahre die Schule besuchten und eine höhere Bildung vornehmlich den Mittel- und Oberschichten vorbehalten war, konnte Norwegen endlich Bildungserfolge verbuchen, die in anderen protestantischen Ländern wie Württemberg oder Preußen längst erreicht waren.

Anzeige
DAMALS | Aktuelles Heft
Bildband DAMALS Galerie
Der Podcast zur Geschichte

Geschichten von Alexander dem Großen bis ins 21. Jahrhundert. 2x im Monat reden zwei Historiker über ein Thema aus der Geschichte. In Kooperation mit DAMALS - Das Magazin für Geschichte.
Hören Sie hier die aktuelle Episode:
 
Anzeige
Wissenschaftslexikon

♦ Si|gnal  〈n. 11〉 1 opt., akust. od. elektromagnet. Zeichen mit festgelegter Bedeutung (Licht~, Warn~) 2 〈Eisenb.〉 Vorrichtung an einer Eisenbahnstrecke mit bewegl. Teil, auch mit Lichtsignal (Eisenbahn~) … mehr

Pes|ti|zid  〈n. 11〉 Mittel zur Vernichtung von Schädlingen; Sy Biozid … mehr

♦ Par|al|la|xen|se|kun|de  〈f. 19; Astron.; Kurzw.: Parsek, Parsec; Abk.: pc〉 Entfernung, aus der der Halbmesser der Erdbahn um die Sonne die Größe einer Sekunde (1″) hat, 1 pc = 3,263 Lichtjahre

♦ Die Buchstabenfolge par|al|l… kann in Fremdwörtern auch pa|ral|l… getrennt werden.
» im Lexikon stöbern
Anzeige
Anzeige
Anzeige