Von 1380 bis 1814 stand Norwegen politisch unter dänischer Vorherrschaft. Der dänische König war in Personal‧union König von Norwegen, welches auch eigene Gesetze erhielt. Eines davon betraf die Schulbildung. Die meisten Norweger lebten in ländlichen Regionen, lesen und schreiben konnte dort kaum jemand. Damit die Kinder wenigstens ein Minimum an Katechismus- und Bibelwissen erhielten, um zu guten Lutheranern heranzuwachsen, wurde am 23. Januar 1739 ein Gesetz erlassen, das in Norwegen die allgemeine Schulpflicht für alle Kinder von sieben Jahren an vorschrieb. Jedes Kind sollte demnach eine schulische Grundausbildung erhalten, ganz gleich, welchem Stand die Eltern angehörten. So egalitär gestaltete sich das Bildungsangebot dann jedoch nicht. So kamen die meisten Kinder aus dem bäuerlichen Milieu über einfaches Lesen kaum hinaus, schreiben lernten viele von ihnen nicht. Auch taten sich vor allem kleine Dörfer und Siedlungen schwer, den gesetzlichen Vorschriften, eine feste Schule zu errichten, nachzu‧kommen. In solchen dünnbesiedelten Regionen wurden daher Wanderschulen organisiert: Ein Lehrer verbrachte jeweils einige Wochen unterrichtend an einem Ort, bevor er zu seinem nächsten Unterrichtseinsatz weiterzog. Obgleich viele Kinder daher nur un‧regelmäßig und nur ein paar Jahre die Schule besuchten und eine höhere Bildung vornehmlich den Mittel- und Oberschichten vorbehalten war, konnte Norwegen endlich Bildungserfolge verbuchen, die in anderen protestantischen Ländern wie Württemberg oder Preußen längst erreicht waren.
23.01.1739
Schulpflicht in Norwegen
17. Dezember 2013
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