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Schutz der Menschenrechte

15. Dezember 1791

Schutz der Menschenrechte

Kaum war die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika in Kraft gesetzt, häuften sich auch schon die Verbesserungsvorschläge. Über 200 sogenannte Amendments kursierten seit dem Spätsommer 1788 in den 13 Staaten. Die meisten von ihnen drehten sich um die Zusicherung der individuellen Rechte des Bürgers gegenüber den neugeschaffen Bundesorganen Kongreß und Bundesregierung. Die „Constitution“ nämlich hatte zwar die Organisation dieser übergeordneten Legislative und Exekutive geregelt – jedoch keinen Grundrechtskatalog aufgestellt. Dies empfanden viele Vertreter in den Ratifizierungskonventen als problematisch. Schließlich enthielten die Verfassungstexte von mehr als der Hälfte der Mitgliedsstaaten sehr wohl eine solche „Bill of Rights“. Der vehementeste Verfechter einer Grundrechtzusatzes, Patrick Henry aus Virginia, brachte das Problem auf den Punkt: „Es gibt eine Bill of Rights, um den Bürger gegen die Regierung seines Bundesstaats zu schützen – wobei diese Regierung nun aller ihrer Macht beraubt ist. Aber es besteht kein solcher Schutz gegenüber dem Kongreß, in dessen völligem und ausschließlichem Besitz jedoch die Macht sich befindet.“ Es gab ein langes hin und her im ersten Kongreß der Vereinigten Staaten, bis man sich im September 1790 auf zehn Amendments geeinigt hatte. Am 15. Dezember 1791 ratifizierte Virginia als zehnter Staat diese Zusätze, die damit offiziell in Kraft traten und seitdem essentieller Bestandteil der Verfassung der USA sind. Kernpunkte der amerikanischen Demokratie sind hier niedergelegt, so die Rede-, Presse- und Religionsfreiheit oder das Recht, Waffen zu tragen.

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