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Sturz Heinrichs des Löwen

16. September 1180

Sturz Heinrichs des Löwen

Noch 1176 hatte sich Kaiser Friedrich Barbarossa dem Herzog zu Füßen geworfen und dessen weitere militärische Unterstützung in Italien eingefordert. Heinrich der Löwe aber hatte sich geweigert � ein klarer Verstoß gegen die �Spielregeln� der Zeit, mit dem er die kaiserliche Majestät schwer beleidigt hatte. Auch der Kölner Erzbischof sowie insbesondere die sächsischen Bischöfe und Adligen hatten in den vergangenen Jahren Stimmung gegen den Welfen-Herzog gemacht, dessen weitausgreifende Territorialpolitik ihren Interessen zuwiderlief.

Heinrich weigerte sich, auf einem Hoftag zu Worms 1179 Stellung zu der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen des Landfriedensbruchs zu nehmen. Er machte sich damit der Rechtsverweigerung (Kontumaz) schuldig und verfiel der Acht. Bin-nen eines Jahres drohte die Oberacht, sollte Heinrich nicht Genugtuung leisten. Die Fürsten aber drängten den Kaiser, einen lehnsrechtlichen Prozeß gegen Heinrich den Löwen zu beginnen. Zu groß schien ihnen die Gefahr, der Kaiser könne sein Urteil gegen seinen alten Kampfgefährten abmildern. An ein Urteil nach Lehnrecht war aber auch der Kaiser unwiderruflich gebunden. Und tatsächlich: Im Januar 1180 wurden Heinrich alle Reichslehen abgesprochen. Nutznießer waren der Erzbischof von Köln, der Askanier Bernhard und Pfalzgraf Otto von Wittelsbach.

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