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Wahl eines Kindes

4. Februar 900

Wahl eines Kindes

Als der ostfränkische König und römische Kaiser Arnulf von Kärnten im Dezember 899 starb, blieben die Großen Ostfrankens voller Sorge zurück. Wie sollte das königslose Reich vor dem inneren und äußeren Zerfall bewahrt werden? Alle Augen richteten sich daher auf Arnulfs einzigen legitimen Sohn, den sechsjährigen Ludwig IV., den schon die Zeitgenossen „das Kind“ nannten. Die Wahl fand am 2. Februar 900 in Forchheim statt. Von dem stets kränkelnden Ludwig war eigenständiges Handeln nicht zu erwarten. Aber als Karolinger besaß er das so bedeutsame Königsheil, das schon Karl dem Großen und dessen Nachkommen zu eigen gewesen war und, so glaubte man, das Handeln der Herrscher zum Erfolg geführt hatte. Dies und ein tatkräftiger Regentschaftsrat mochten genügen, das ostfränkische Reich sicher während der Unmündigkeit Ludwigs zu lenken. Der junge König hielt unter seinem Namen zwar mehrere Reichsversammlungen ab und stellte Urkunden aus, die Fäden der Herrschaft aber hielten andere, insbesondere Erzbischof Hatto von Mainz, in der Hand. Mit den sächsischen Liudolfingern und den fränkischen Konradinern erstarkten im ostfränkischen Reich zudem andere Familien. Als mit dem Tod Ludwigs des Kindes im Jahr 911 die Linie der ostfränkischen Karolinger erlosch, wählten die Großen den Konradiner Konrad I. zum König.

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