Er ist der schlimmste Alptraum des Autofahrers: der Motorschaden. Sehr besorgt reagierten die Autobesitzer in der Bundesrepublik Deutschland daher auf das Vorhaben der sozialliberalen Regierung, verbleites Benzin künftig verbieten zu wollen. Leistungsverlust und unliebsames Klopfen der Motorenventile gehörten deshalb noch zu den eher harmlosen Horrorszenarien, mit denen die Automobilindustrie Stimmung gegen diesen Plan machte. Dennoch verabschiedete der Bundestag am 24. Juni 1971 einstimmig das erste Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigung. Und wie so oft, wenn es um das liebste Kind der Deutschen geht: Die Regelungen zum Bleigehalt waren darin sehr moderat gefasst. So wurde der Bleizusatz von 0,44 Gramm pro Liter auf 0,40 Gramm nur mäßig verringert. Angesichts der in Studien nachgewiesenen Gesundheitsgefährdung vor allem von Kindern durch bleihaltige Abgase zeigten sich die Abgeordneten aller Par‧teien mit dieser Regelung einverstanden – auch wenn sich mancher Volksvertreter striktere Grenzen gewünscht hätte.
Von den technischen Voraussetzungen der damaligen Motoren her gesehen galt ein völlig bleifreies Benzin nicht als praktikabel. Dennoch: Bereits in den 1960er Jahren war in Deutschland eine Benzinsorte auf den Markt gekommen, die auf den bleihaltigen Zusatz verzichtete, jedoch ohne nennenswerten Erfolg. Immerhin: Das giftige Beigemisch wurde seit 1971 stetig reduziert, bis es 1988 zum vollständigen Verbot von verbleitem Normalbenzin kam.