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Zivilehe eingeführt

23. Januar 1874

Zivilehe eingeführt

„Erst nur flüchtig und zivil, dann mit Andacht und Gefühl“, mit diesem Vers beendet der Dichter Wilhelm Busch die Abenteuer eines Junggesellen, der nach etlichen Umwegen am Ende doch noch den Weg in den heiligen Bund der Ehe gefunden hatte. Die Geschichte stammt aus dem Jahr 1875 und war brandaktuell: Die Trennung von ziviler und kirchlicher Eheschließung war gerade mal ein Jahr alt.

Den Anfang machte Preußen: Nach hitzigen Debatten hatte das Abgeordnetenhaus am 23. Januar 1874 dem „Gesetz zur Einführung der Zivilehe und zur Beurkundung des Personenstandes“ mehrheitlich zugestimmt. Ein Jahr später wurde das Gesetz nach preußischem Vorbild im Deutschen Reich eingeführt. Damit war – auf dem Höhepunkt des Kulturkampfes – das Recht der Kirchen, die Eheschließungen zu vollziehen und zu beurkunden, massiv beschnitten worden. Eine Ehe galt nun erst dann als rechtsgültig, wenn sie vor einem Standesbeamten geschlossen wurde. Die Machtbeschneidung der Kirchen bedeutete aber auch für viele gemischtkonfessionelle und nicht-religiöse Paare, dass sie nun den Bund der Ehe eingehen konnten. Dennoch wollte die Reichsregierung unter Otto von Bismarck nicht ganz auf die kirchliche Trauung verzichten. Es sei vielmehr dringend wünschenswert, so die Begründung des Gesetzes, dass „jeder, der in die rechtliche Gemeinschaft der Ehe eintritt, diese Gemeinschaft auch mit dem sittlichen Geiste und der ernsten Weihe erfülle“.

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