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Kein Gang nach Canossa?

Essay

Kein Gang nach Canossa?
Der Frankfurter Historiker Johannes Fried vertritt eine provokante These: Die Demütigung des Königtums in Canossa habe gar nicht stattgefunden. Sein Münsteraner Kollege Gerd Althoff prüft die Quellen auf die Stichhaltigkeit dieser Aussage.

Nicht jede Publikation, die in deutschen Festschriften erscheint, findet ihren Widerhall in den Feuilletons großer Tageszeitungen. Dazu muss sie wohl von nationalen Erinnerungsorten wie Canossa handeln und zudem behaupten, alles bisher Geäußerte sei falsch. Genau diese Botschaft hat Johannes Fried jüngst in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ verkündet, indem er die Quintessenz eines Festschriftbeitrags zu dem Geschehen von Canossa unter der Überschrift darbot: „Wir sollten die Legende vergessen“. Auch die „Süddeutsche Zeitung“ wollte da nicht zurückstehen und pries in einem langen Artikel die neue Einschätzung in den höchsten Tönen. Eine kritische Prüfung der medienwirksam aufbereiteten These darf daher vielleicht gleichfalls auf das Interesse einer größeren Öffentlichkeit rechnen, zumal DAMALS in seinem Themenheft 7-2006 Heinrich IV. und Canossa Aufmerksamkeit geschenkt hat. Worum geht es im Kern?

Heinrich IV. und Gregor VII. seien in Canossa ein Bündnis eingegangen, ist Frieds zentrale Botschaft. Die Vorstellung von einem Bündnis, durch das alle Differenzen der Vergangenheit beseitigt und eine enge Zusammenarbeit begründet werden sollten, ist in der Tat neu. Angeblich plante Heinrich nach Fried sogar, den Papst von Canossa nach Augsburg zu geleiten: „Es wäre eine unvergleichliche Friedensfahrt geworden.“ Bisher war man davon ausgegangen, dass unter Vorsitz Gregors in Augsburg ein „colloquium“, eine Untersuchung über Heinrichs Amts- und Lebensführung, stattfinden sollte, um zu entscheiden, ob der Salier noch länger König bleiben könne. An der Stelle der Gerichtsverhandlung stehen nun also Bündnis und Friedensfahrt.

Das Bündnis sei, so Fried, von des Königs „Notfreunden“, unter ihnen seine Mutter Agnes, sein Taufpate Hugo von Cluny, aber auch die Markgräfin Mathilde, langfristig vorbereitet worden. Heinrich wusste angeblich schon Monate zuvor, als ihn seine deutschen Gegner noch absetzen wollten, von der für ihn erfreulichen Entwicklung, die seine Helfer in die Wege leiteten, und er spielte ein doppeltes Spiel. Er setzte angeblich ganz auf die römische Karte – auf den neuen Bundesgenossen Gregor – und manövrierte so seine fürstlichen Gegner aus.

Von den Inhalten des Bündnisses hat sich jedoch nichts erhalten, und auch von seiner mittel- oder gar langfristigen Wirkung ist nichts zu spüren. Es blieb vielmehr Episode. Canossa wird dennoch durch diese Entdeckung von einem Symbol für die Demütigung des Königtums zu einem großen Triumph henricianischen Verhandlungsgeschicks und zu einem Zeichen für den „Sieg des Glaubens und der Vernunft über die Gewalt“, so Fried. Wirksam sei dieses Bündnis nur deshalb nicht geworden, weil es deutsche Fürsten und lombardische Bischöfe schnell hintertrieben hätten.

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Wie konnte es aber dazu kommen, dass bisher niemand etwas von diesem Bündnis bemerkt hat? Fried glaubt, einen neuen Kronzeugen gefunden zu haben: den Geschichtsschreiber Arnulf von Mailand. Mit seiner Hilfe wischt er die andere Geschichtsschreibung und auch die brieflichen Zeugnisse Gregors, die mit der Existenz eines solchen Bündnisses deutlich unvereinbar sind, als verfälschend vom Tisch. Man könnte darüber streiten, ob dies nicht schon reine Willkür im Gewand einer selbstentwickelten neuen Methode, der „Memorik“, ist (es geht um das Problem, inwieweit Erinnerung trügt und so die Geschichtsüberlieferung verfälscht). Man muss aber darüber streiten, ob Fried die Aussagen seines Kronzeugen überhaupt richtig verstanden hat.

Arnulf von Mailand erwähnt das angebliche Bündnis am Ende seines Berichts über die Vorgänge in Canossa. Heinrich habe nach vielen Tränen vom Papst die Vergebung erlangt, nachdem er vor diesem mit bloßen Füßen erschienen sei und sich auf den Boden geworfen habe. Er habe dann die geleisteten Eide seiner Getreuen bekräftigen lassen. Sie waren allerdings, wie Arnulf unmissverständlich sagt, unter einer Bedingung geleistet worden: dass Heinrich sich einem Gericht stelle („confirmans sub condictione iustitie faciende“). Durch die große Klugheit der Mat-hilde, berichtet Arnulf, seien so die Friedensbündnisse Heinrichs und Gregors („pacis eorum federa“) gefestigt worden – wider den Willen der Bischöfe und jener, die im Streit verharrten.

Welchen Charakter aber hatten „pacis federa“, die an eine solche Bedingung geknüpft waren? Fried übergeht dieses Problem gänzlich, weil er offenbar die Brisanz dieser Aussage nicht bemerkt hat. Es ist aber nur eine Antwort möglich: Mit dem Begriff „pacis federa“ bezeichnete Arnulf die Aufhebung der Exkommunikation nach den Bußleistungen des Königs, die ja tatsächlich einen Friedensschluss bedeutete. Diesen Frieden aber schloss man unter dem Vorbehalt des „iustitiam facere“. Damit kann aber nur das Verfahren des „generale colloquium“ gemeint sein, das Gregor und Heinrichs Gegner für Augsburg geplant hatten. Und bei diesem „colloquium“ sollte Gregor Vorsitzender und Richter, Heinrich aber Beklagter sein. Dass es diese Planung gab, ist vielfach vor Canossa, und dass es sie weiterhin gab, ist genauso häufig nach Canossa bezeugt. Die Einhaltung dieser Bedingung haben nach Arnulf Heinrichs Getreue beschworen.

Die Bedingung, die Arnulf anspricht, findet sich auch in dem mehrfach überlieferten Wortlaut des Eides, den Heinrichs Getreue stellvertretend für ihn in Canossa leisteten: Er werde sich entweder dem Urteil des Papstes oder seinem Rat fügen („aut iustitiam secundum iudicium eius aut concordiam secundum consilium eius faciam“). Heinrich sollte sich weiterhin, so sieht dieser Eid vor, einem „colloquium“ unter Vorsitz Gregors stellen, auf dem die Frage untersucht und entschieden werden sollte, ob Heinrich aufgrund seiner Amts- und Lebensführung noch länger König sein könne oder nicht. Zwei mögliche Arten der Entscheidung werden genannt: ein Urteilsspruch des Papstes oder eine gütliche Lösung auf den Rat des Papstes hin.

Fried hat also schlicht übersehen, dass sein Kronzeuge Arnulf von einem Friedenspakt spricht, der unter der Bedingung stand, dass der König sich dem Gericht und Urteil Gregors stellen müsse. Für ein Bündnis welchen Inhalts auch immer bleibt damit aber kein Raum, denn wie sollte ein solches Bündnis mit einer Richterfunktion Gregors über Heinrich vereinbar sein?

Gregor hatte sich vielmehr der Absolution Heinrichs in Canossa nicht verweigern können, weil einem reumütigen Sünder, der um Buße bittet bzw. Buße tut, von einem Priester die Vergebung nicht verweigert werden darf. Davon unabhängig aber war die Frage, ob Heinrich angesichts der vielen ungeklärten Vorwürfe gegen ihn weiter das Königsamt ausüben dürfe. Hierüber wollte Gregor und wollten andere erst noch entscheiden, wie die Eidesformel ebenso wie Arnulfs Formulierungen erkennen lassen. Heinrichs Zukunft als König hing also auch nach Canossa noch an einem ziemlich dünnen Faden.

Diesem Gerichtskolloquium galt denn auch nach Canossa die ganze Aufmerksamkeit Gregors. Es war für den Papst deshalb so wichtig, weil er damit einen Präzedenzfall geschaffen und seine Befugnis, über den König zu richten, etabliert hätte. Zahllose Aktivitäten Gregors zwischen 1077 und 1080 sind dem Ziel geschuldet, dieses „colloquium“ durchzuführen. Es war dadurch erschwert worden, dass die deutschen Fürsten nach Canossa Rudolf von Rheinfelden zum Gegenkönig gewählt hatten. Nun gab es nicht die „causa“, den Fall Heinrichs, sondern die „causa“ der beiden Könige. Und Heinrich arbeitete mit allen Mitteln daran, ein „colloquium“ über die Frage zu verhindern, wem von beiden Königen die Gerechtigkeit den Vorzug gebe; ohne jedoch je offen zu bekennen, dass er sich keinesfalls einer solchen Untersuchung stellen wollte. Diese Tatsache wird nirgendwo deutlicher als in Gregors Ausführungen, die die zweite Bannung Heinrichs im Jahr 1080 begründen. Nach langem Zögern und vielen vergeblichen Bemühungen war dem Papst endlich klar geworden, dass Heinrich sich dem beabsichtigten „colloquium“ nie stellen würde, dass er seinen Eid von Canossa also brach. Gregor schilderte in einem Gebet an die Apostelfürsten Petrus und Paulus ausführlich seine Version der Bemühungen um eine Entscheidung des Streits in den letzten Jahren. Von einem Bündnis mit Heinrich ist da nicht die Rede.

Er rief die Apostelfürsten vielmehr zu Zeugen an, dass er bis heute keine Partei zu unterstützen bereit gewesen sei, außer der, die die Gerechtigkeit auf ihrer Seite habe. Welche das sei, hatte auf dem „colloquium“ festgestellt werden sollen. Und da er davon überzeugt gewesen sei, dass der ungerechtere Teil versuchen würde, dieses „colloquium“, wo die Gerechtigkeit ihren Platz behaupten würde, zu verhindern, habe er alle Personen exkommuniziert und gebannt, die sich dem „colloquium“ entgegenstellten. Deshalb habe er Heinrich jetzt erneut gebannt, weil dieser das „colloquium“ bewusst verhindert habe – die Verhinderung ist der einzige Grund, den Gregor für seine zweite Bannung Heinrichs benennt.

Es ist vollkommen unverständlich, dass Johannes Fried diese Äußerungen nicht diskutiert und den Fortgang der Auseinandersetzung nach Canossa nicht mehr zum Gegenstand seiner Überlegungen gemacht hat. Durch eine Analyse von Gregors eigener Version der Geschehnisse vor und nach Canossa, wie sie der Papst bei der zweiten Bannung Heinrichs formulierte, wäre unmittelbar ins Auge gesprungen, dass Gregor nie in dem Bewusstsein agierte, an Heinrich durch irgendwelche Verpflichtungen gebunden zu sein.

Vom neuentdeckten Bündnis sind also nicht nur keine Inhalte überliefert, es gibt auch keine Hinweise darauf, dass einer der Partner sich an den anderen gebunden fühlte. Vielmehr versuchte einer der vermeintlichen Bündnispartner mit aller Macht, ein „colloquium“ durchzusetzen, bei dem er über den anderen richten wollte, während der andere genau dies zu verhindern suchte. Wir sollten die Legende daher wirklich möglichst schnell vergessen, aber die neue.

Prof. Dr. Gerd Althoff

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