Eine sichere wissenschaftliche Zukunft beinhaltet darunter die verschiedensten Ausmaße. Zum einen beinhaltet sie die richtige Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und den Schutz von Forschern vor potenziellen Gefahren. Des Weiteren setzt sich die Laborsicherheit aus dem verantwortungsbewussten Umgang mit Chemikalien zusammen. Dies ist ebenso für den Gefahrenschutz der Forscher entscheidend. Obendrein müssen in Laboratorien die Arbeitsutensilien aufgrund ihres Umfeldes und Wertes gesichert werden. Dabei gewährleisten die Maßnahmen nicht nur eine sichere Arbeitsumgebung, sondern fördern auch die Gewinnung aussagekräftiger Ergebnisse.
Zugangsregelungen und Umgangsvorschriften
Um die Mitarbeiter und Umwelt zu schützen, gelten in Laboratorien strikte Sicherheitsvorkehrungen. Diese gilt es bereits während des Eintritts in ein Labor zu verfolgen. Zu den Vorkehrungen gehört unter anderem das Tragen der notwendigen Schutzkleidung. Diese kann je nach Einrichtung und Forschungsstand variieren: Grundsätzlich wird ein festes und geschlossenes Schuhwerk in jedem Labor vorausgesetzt. Wenn mit gesundheitsschädlichen Stoffen gearbeitet wird, müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. Bei UV-Lichtquellen erfordert es einen angemessenen Gesichtsschutz und geschlossene Kleidung.
Neben Schutzkleidung gibt es zudem Einrichtungen, in denen Impfungen und regelmäßige Immunitätsüberprüfungen für den Eintritt vorausgesetzt werden. Besondere Aufmerksamkeit wird hier in der Mikrobiologie, Virologie oder Zellbiologie nahegelegt. Der Umgang mit humanpathogenen Erregern setzt einen bewussten Umgang mit Sicherheitsprotokollen voraus (ein Beispiel für die Ausmaße eines Sicherheitsfehlers stellt der Verdacht auf einen Laborunfall als Ursprung des Coronavirus „Sars-CoV-2“ dar). In Laboratorien mit gentechnischem Arbeitsbereich ist der Zutritt deshalb beschränkt. Reinigungs- und Wartungspersonal darf nur autorisiert agieren.
Zusätzlich hierzu gilt es, vor dem Eintritt in ein Labor, die personalisierten Umgangsvorschriften zu kennen. Diese können vorab angefragt werden, sollte sie nicht bereits in Form von Informationsmaterialien oder Sicherheitsverträgen kommuniziert werden. Die Umgangsvorschriften variieren nach den Einrichtungsstandards und betreffen die Kenntnis von Desinfektionsmitteln, den Zustand der Räume, und die Beschränkung der Schreibtischnutzung auf Protokollierungszwecke.
| Übersicht: Gesetzliche Vorschriften und Richtlinien | |
| Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) | Standards üben den Umgang mit biologischen und chemischen Stoffen |
| Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) | |
| Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | verpflichtet Arbeitgeber zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und zur Risikobewertung |
| Gentechnikrechtliche Sicherheitsstandard (GenTSV) | regelt den Umgang mit genetisch veränderten Organismen |
| TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) | gibt detaillierte Anweisungen zur sicheren Handhabung spezifischer Gefahrstoffe |





