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Der erbarmungslose Inquisitor

Konrad von Marburg

Der erbarmungslose Inquisitor
Konrad von Marburg war nicht nur Beichtvater und „Seelenführer“ der heiligen Elisabeth. Wo immer er Ketzer vermutete, verfolgte er sie mit unbarmherziger Härte. Die Häresie sollte mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden.

Am 30. Juli 1233 wurde Konrad von Marburg auf dem Weg von Mainz nach Marburg ermordet. Damit fand ein denkwürdiges Leben ein abruptes, aber keineswegs zufälliges Ende. Konrad war ein Mann von düster-strengem Rigorismus, der das zeittypische religiöse Ideal der Nachfolge Christi buchstäblich blutig ernst nahm. Auf seine Spuren stoßen wir erstmals 1215/16, als er im Auftrag des Papstes im Norden und Westen Deutschlands das Kreuz predigte und für die Bereitschaft warb, mit Feuer und Schwert das nicht lange zuvor an den Islam verlorengegangene Jerusalem durch einen Kreuzzug für die Christenheit zurückzuerobern.

Danach verschrieb er sich, in Absprache mit der päpstlichen Kurie, der Aufgabe, als Seelenführer der heiligen Elisabeth zu fungieren. Auf diese Weise sollte er das Ideal der Frömmigkeit, die sich im Dienst am Nächsten verzehrte, in der politischen Führungselite des Reiches salonfähig machen. Die mit der Praktizierung dieses Ideals verbundene entsagungsvolle Lebensweise überlebte die Probandin zwar nicht lange, aber Konrad bahnte ihr damit den Weg zur Ehre der Altäre. Elisabeth stieg zu der wohl volkstümlichsten Heiligen des späteren Mittelalters auf.

Seine dritte Aufgabe war die düsterste: Ausrottung der im Volk angeblich grassierenden widerchristlichen Häresie. In dieser Angelegenheit scheiterte Konrad: als Person, denn als Ketzerverfolger wurde er ermordet; als Mensch, denn als Richter ohne Erbarmen verleugnete er sein eigenes, in Elisabeth verwirklichtes Ideal christlicher Nächstenliebe. Auch in der Sicht der Nachwelt scheiterte er, denn nicht als Befreier der Kirche von der „Pest häretischer Verderbtheit“ ging er in die Geschichte ein, sondern als fanatischer Justizmörder.

Wer um 1233 als Ketzerinquisitor agierte, betrat juristisches Neuland. Über Glaubensverfehlungen zu richten war in der alten Kirche Sache von Kirchenversammlungen gewesen, sei es auf der Ebene eines Bistumssprengels, einer Kirchenprovinz oder der Universalkirche. So war es im Prinzip bis in die Zeit Konrads von Marburg geblieben. Fälle von Häresie wurden vor kirchlichen Synoden verhandelt und unterlagen der bischöflichen Gerichtsbarkeit, und zwar sowohl hinsichtlich der Initiative im Aufspüren und Brandmarken vermeintlich oder wirklich häretischer Sachverhalte als auch bei der Exekution. Die bestand im Extremfall in der Ausschließung aus der kirchlichen Gemeinschaft und im Normalfall in der Verhängung mehr oder minder schwerer Kirchenbußen. Mit dieser Form der Handhabung kirchlicher Disziplinargewalt war man bis in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts ganz gut gefahren, eben solange Fälle von verfolgungswürdiger Abirrung vom rechten Glauben nur vereinzelt vorkamen und noch kein Massenphänomen darstellten…

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